Auseinandersetzung

Auseinandersetzung

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Aus|ei|n|an|der|set|zung [au̮s|ai̮'nandɐzɛts̮ʊŋ], die; -, -en:
1. eingehende kritische Beschäftigung (mit etwas):
eine Auseinandersetzung mit diesem Problem ist notwendig.
2.
a) Diskussion, Debatte:
scharfe, erbitterte Auseinandersetzungen.
Syn.: Aussprache, Dialog, Disput (bildungsspr.), Gespräch.
b) [mit Worten ausgetragener] heftiger Streit, Kontroverse:
sie hatte mit ihrem Chef eine Auseinandersetzung.
Syn.: Konflikt, Krach, Zank, Zusammenstoß.
3. mit militärischen Mitteln ausgetragener Streit, Kampf:
kriegerische, bewaffnete Auseinandersetzungen.
Syn.: bewaffneter Konflikt, Konflikt, Krieg.

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Aus|ein|ạn|der|set|zung auch: Aus|ei|nạn|der|set|zung 〈f. 20
1. ernstes, energisches Gespräch
● wir hatten eine (heftige) \Auseinandersetzung

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Aus|ei|n|ạn|der|set|zung , die:
1. eingehende Beschäftigung mit etw.:
die politische und ideologische A. mit dem Nationalsozialismus.
2.
a) Diskussion, Debatte, [Streit]gespräch:
scharfe, erbitterte -en;
b) [mit Worten ausgetragener] heftiger Streit, Kontroverse:
erregte, heftige -en zwischen Eheleuten;
gewalttätige, tätliche -en;
c) (zwischen Völkern) mit militärischen Mitteln ausgetragener Streit, Kampfhandlung:
eine militärische, kriegerische A.;
Ü (Sport:) gleich nach der ersten A. (im ersten Wettkampf) des Abends stand der Sieger fest.
3. (Rechtsspr.) auf dem Rechtsweg vorgenommene Aufteilung von gemeinschaftlichem Besitz:
eine gerichtliche A. herbeiführen;
die Erben beantragten die A.

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Auseinandersetzung,
 
Recht: die zur Auflösung von Gemeinschaftsverhältnissen erforderliche Aufteilung des gemeinschaftlichen Vermögens. Bei Auseinandersetzungen der Gemeinschaft nach Bruchteilen (§§ 749 ff. BGB) wird Teilung in Natur oder Zwangsversteigerung und Verteilung des Erlöses durchgeführt. Bei der Gesellschaft und den ehelichen Gütergemeinschaften wird nach Berichtigung der Schulden und (bei der Gesellschaft) nach Rückzahlung der Einlagen der Überschuss verteilt (§§ 730 ff., 1474 ff. BGB); Auseinandersetzung im Erbrecht (§§ 2042 ff. BGB) Miterbe.

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Aus|ei|nạn|der|set|zung, die: 1. eingehende Beschäftigung mit etw.: die politische und ideologische A. mit dem Nazismus (Leonhard, Revolution 165). 2. a) Diskussion, Debatte, [Streit]gespräch: scharfe, erbitterte -en; Die Plenardebatten dienen der politischen A. über das Regierungsprogramm (Fraenkel, Staat 92); b) [mit Worten ausgetragener] heftiger Streit, Kontroverse: erregte, heftige -en zwischen Eheleuten; es war schon zu heftigen und sogar tätlichen -en gekommen (Mostar, Unschuldig 55); Befürchtungen, dass es bei Gegendemonstrationen zu gewalttätigen -en kommt (MM 11. 1. 90, 6); c) (zwischen Völkern) mit militärischen Mitteln ausgetragener Streit, Kampfhandlung: eine militärische A.; die Beziehungen zwischen den Völkern wurden seit der letzten kriegerischen A. zusehends milder und vertrauensvoller (Musil, Mann 1301); Ü (Sport:) Gleich in der ersten A. (im ersten Wettkampf) des Abends hatte mit dem 20-jährigen Bantamgewichtler ... (NNN 23. 9. 87, 2). 3. (Rechtsspr.) auf dem Rechtswege vorgenommene Aufteilung von gemeinschaftlichem Besitz: die Erben beantragten die A.; eine gerichtliche A. herbeiführen.

Universal-Lexikon. 2012.

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